Informationen für Studierende und Apotheken zur Assistenzzeit

Tipps zur Suche einer geeigneten Apotheke

  • Darauf achten, dass die Apotheke Ihnen den erforderlichen Rahmen bietet, aktive Patientenbetreuung sowie Arzneimittelherstellung in kleinen Mengen (praktische Hausaufgaben sind Teil von obligatorischen Leistungskontrollen) zu praktizieren.
  • Erfahrungen aus der Famulatur mitberücksichtigen, eventuell (falls die Erfahrungen dort gut waren) in der Famulatur-Apotheke frühzeitig nach einer möglichen Assistenzzeit fragen.
  • Offen sein bezüglich Lage der Apotheke. Es gibt auch ausserhalb der Stadt Zürich Apotheken, die sich für die Ausbildung sehr gut eignen..
    ⇒ Listen mit Ausbilder:innen für die Assistenzzeit in der Offizinapotheke: externe Seite Apothekenfinder Choose your impact / externe Seite Apothekenfinder Pharmasuisse / externe Seite Apocast

Arbeitsvertrag

Vor Beginn der Assistenzzeit werden die Studierenden aufgefordert, eine Kopie ihres Arbeitsvertrags für die Assistenzzeit einzureichen. Änderungen, z.B. der Wechsel des/der für die Ausbildung verantwortlichen Apothekers/Apothekerin, müssen der Programmkoordination unverzüglich mitgeteilt werden.

Jahresplan und Termine im 2. Masterjahr

Jahresplan 2. Masterjahr (inkl. Assistenzzeit)

  • Die begleitenden Lehrveranstaltungen der ETH Zürich sind nur teilweise als Blockkurswochen definiert; für einige Kurse werden die Studierenden auch an Einzeltagen an der ETH sein. Dies erschwert die Zählung von Wochen, sodass die Berechnung von Tagen einfacher erscheint. Im Jahresplan sind die Tage der Assistenzzeit blau markiert.
  • Feiertage zählen als Arbeitszeit, sie werden an die geforderten Tage der Assistenzzeit angerechnet. Der Anspruch auf einen freien Tag kann dabei nach kantonalem Standort der Apotheke variieren (z.B. kantonale Feiertage wie der 1. Mai).
  • Die Blockkurswoche im Spital (Institutionelle Pharmazie) gilt als ETH-Lehrveranstaltung; sie zählt nicht zur Assistenzzeit.

Dauer der Assistenzzeit

  • Der Beginn und die Dauer der Assistenzzeit sind dem Jahresplan zu entnehmen. Darin nicht eingeschlossen sind drei Wochen bezahlte Ferien. Diese werden demzufolge addiert, was die Vertragsdauer ergibt. Ferien dürfen nur in Absprache mit der auszubildenden Apotheke und nur in der ETH-freien Zeit bezogen werden.
  • Mindestens 2/3 der Assistenzzeit müssen in der Offizinapotheke absolviert werden. Die restliche Zeit kann im Spital (maximal 10 Wochen) oder im Sinne einer klinischen Assistenzzeit (maximal 2 Wochen auf einer Notfallstation, in einer Arztpraxis, o.ä.) absolviert werden. Solche Assistenzzeit-Exkurse ausserhalb der Offizinapotheke bedürfen der Zustimmung der ausbildenden Offizinapotheke.
  • Abwesenheiten im Sinne der Freigrenze von 7 Wochen gemäss Art. 10 des Assistenzzeitvertrags müssen einen wichtigen Grund haben und belegt werden, zum Beispiel mit Arztzeugnissen. Es ist nicht möglich, die Assistenzzeit ohne stichhaltigen Grund zu verkürzen.
  • Die Aufsparung des Ferienguthabens oder eines Teils desselben zugunsten einer früheren Beendigung der Assistenzzeit und damit einer verlängerten Vorbereitungszeit für die eidgenössische Prüfung Pharmazie ist zulässig. Darüber hinaus darf die Assistenzzeit jedoch nicht weiter verkürzt werden. Überstunden oder zusätzlich geleistete Arbeitstage müssen zeitnah durch freie Tage kompensiert werden und können nicht für ein frühzeitiges Ende der Assistenzzeit aufgespart werden.

Lerntage

Die Studierenden haben während der Assistenzzeit Anspruch auf einen Lerntag pro Woche. Der Lerntag ist zu gewähren, wenn den Studierenden in der betreffenden Woche mindestens 4 Tage der Assistenzzeit zugeordnet werden (mindestens 4 „blaue Tage" im Jahresplan). Mit dieser Regelung ergibt sich ein Guthaben von 25 Lerntagen über die gesamte Assistenzzeit. Geringfügige Verschiebungen der Lerntage sind möglich, eine Aufsparung von Lerntagen zugunsten eines früheren Endes der Assistenzzeit ist nicht zulässig.

Dokumente und weiterführende Informationen für die Assistenzzeit

externe Seite pharmaSuisse: Mustervertrag (inkl. Regelung von Ferien, Lerntagen und Krankheit), Bestätigung der Assistenzzeit, Checklisten und Leitfaden, Lernziele, Aufbau und Aufgabenbereiche der Assistenzzeit.

Kontakt für Fragen zum Master Pharmazie und zur Assistenzzeit

Programmkoordination Master Pharmazie: pharmazie@pharma.ethz.ch

Studentinnen beim Impfmodul