Über den Masterstudiengang
Der Master-Studiengang in Pharmazie baut auf dem Bachelor-Studiengang in Pharmazeutischen Wissenschaften auf. Die Lernziele des Studiums richten sich nach dem gesamtschweizerischen Lernzielkatalog, welcher auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) ausgearbeitet wurde. Unmittelbar nach Abschluss des Studiums mit dem Master-Diplom folgt die eidgenössische Prüfung in Pharmazie.
Für den Erwerb des Master-Diploms sind 90 Kreditpunkte in den vorgegebenen Kategorien sowie eine bescheinigte Assistenzzeit notwendig. Der Studiengang ist auf eine Regelstudienzeit von 2 Jahren ausgerichtet. Darin eingeschlossen ist eine Assistenzzeit von mindestens 29 Wochen. Die maximal zulässige Studiendauer beträgt 4 Jahre.
Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch. Im 2. Studienjahr sind gute Deutschkenntnisse unerlässlich.
1. Semester: Die obligatorischen Fächer dienen der Vertiefung der pharmazeutischen Grundlagen insbesondere in Bezug auf die Wirstofffindung, Wirkungsweise und Anwendung von Arzneimitteln und der Vertiefung der wissenschaftlichen Arbeitsweise. Zudem werden klinische Kompetenzen bezüglich Krankheitsbildern, Triage, Diagnose und Therapie erarbeitet, soweit diese für die medizinische Grundversorgung relevant sind. Im Weiteren werden für die praktische Pharmazie erforderliche Kenntnisse über Therapiebegleitung (Pharmaceutical Care) und Prävention (Health Care/Public Health) vermittelt. Die Wahlfächer vermitteln einerseits vertieftes Wissen in speziellen Fachbereichen der pharmazeutischen Wissenschaften, andererseits erweitern sie den Blickwinkel auf Themen im Umfeld des Fachgebiets.
2. Semester: Die Masterarbeit bildet in der Regel den Abschluss des ersten Masterstudienjahres. Sie erlaubt es den Studierenden, ihre Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Tätigkeit unter Beweis zu stellen. Damit die Studierenden ihre klinischen Kompetenzen weiterentwickeln können, findet parallel zu Master-Arbeit alle zwei Wochen die Online-Lehrveranstaltung Klinische Kasuistiken statt.
Das 3. und 4. Semester besteht aus Lehrmodulen an der Hochschule und der "Assistenzzeit", dem Praktikum in einer Apotheke. In den Modulen "Praktische Pharmazie I und II" werden berufsorientierte Kompetenzen aus verschiedenen Gebieten vermittelt.
Die Lehrveranstaltungen sind in verschiedene Kategorien unterteilt, für die jeweils eine Mindestanzahl Kreditpunkte vorgeschrieben ist. Fächer können erst dann kompensiert werden, nachdem eine Prüfung in dieser Kategorie zweimal nicht bestanden wurde. Zur Kompensation können die angegebenen Fächer benutzt werden.
A) Kernfächer I
Die Kategorie Kernfächer I umfasst 14 KP. Bei zweimaligem Nichtbestehen von Leistungskontrollen können maximal 3 KP durch zusätzliche Wahlfächer kompensiert werden.
Zu den Leistungskontrollen dieser Kategorie ist zugelassen, wer im MSc-Studiengang Pharmazie eingeschrieben ist.
B) Wahlfächer
In der Kategorie Wahlfächer werden 2 KP benötigt. Maximal 3 KP können zur Kompensation von Kernfächern I und ebenfalls max. 3 KP zur Kompensation von einem Fach der Kategorie Praktiksche Pharmazie I (siehe F) verwendet werden.
Da die Wahlfächer im BSc Pharmazeutische Wissenschaften zur Kompensation eingesetzt werden können, sind auch BSc-Studierende zugelassen.
C) Kernfächer II
Die Kernfächer II vermitteln klinische Kompetenzen und können aufgrund ihrer zentralen Bedeutung nicht kompensiert werden.
Die Belegung ist nur für Studierende im MSc Pharmazie möglich.
D) Wahlfach Wissenschaft im Kontext
Die beiden erforderlichen KP zählen zum 1. Studienjahr!
Siehe dazu Wissenschaft im Kontext/Science in Perspective
E) Masterarbeit
Zur Master-Arbeit ist zugelassen, wer den BSc in Pharmazeutischen Wissenschaften abgeschlossen hat bzw. allfällige Auflagen für die Zulassung bestanden hat.
F) Praktische Pharmazie I
Die Kategorie Praktische Pharmazie I umfasst 9 KP. Bei zweimaligem Nichtbestehen von Leistungskontrollen können maximal 3 KP durch zusätzliche Wahlfächer oder eine zusätzliche Case Study kompensiert werden.
Zu den Lehrveranstaltungen der Praktischen Pharmazie I ist zugelassen, wer sämtliche 60 KP aus dem ersten Studienjahr erworben hat. Darin enthalten sind auch 2 KP aus „Wissenschaft im Kontext“.
G) Praktische Pharmazie II
Die KP der Kategorie Praktische Pharmazie II sind nicht kompensierbar.
Für die Zulassung gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Praktische Pharmazie I.
H) Case Studies
Gegen Ende der Assistenzzeit müssen drei Case Studies erarbeitet werden. Wird eine Case Study als ungenügend bewertet, muss eine weitere Case Study erarbeitet werden. Die Belegung der vierten Case Study kann dann nachgeholt werden.
Die Master-Arbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit und wird als Einzelarbeit ausgeführt (keine Gruppenarbeiten). Sie wird mit einem schriftlichen Bericht und einer mündlichen Präsentation abgeschlossen. Das Thema der Master-Arbeit liegt in einem Gebiet der pharmazeutischen Wissenschaften.
Zeitlicher Rahmen
Die Master-Arbeiten beginnen in der Regel in der 2. Woche des Frühlingssemesters. Es können jedoch auch andere Zeiten vereinbart werden. Die Gesamtdauer beträgt 23 Wochen.
Zulassung
Die Master-Arbeit darf begonnen werden, wenn der Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen wurde. Allfällige Auflagenprüfungen müssen ebenfalls bestanden sein.
Betreuung
Die Master-Arbeit wird von einer Professorin oder einem Professor der ETH Zürich betreut, in der Regel aus dem Institut für Pharmazeutische Wissenschaften (IPW).
Information zu den Themen und Forschungsgruppen
An der Informationsveranstaltung für Studierende werden Forschungsthemen aus den Gruppen am IPW vorgestellt.
Die Studierenden haben ausserdem die Möglichkeit, selbständig einen Platz für eine Master-Arbeit ausserhalb der ETH zu suchen. Eine solche Arbeit muss ebenfalls von einer Professur innehabenden Person aus dem IPW betreut werden.
Vorgehen
Die Studierenden bewerben sich direkt bei der Forschungsgruppe, in welcher sie eine Arbeit machen möchten. Die Master-Arbeit muss anschliessend in "myStudies" unter "Arbeiten" erfasst werden. Die Erfassung ist möglich, sobald die Semestereinschreibung freigeschaltet ist.
Die Guidelines zur Master-Arbeit halten weitere Informationen und detaillierte Regelungen fest.
Die Fähigkeit zur interprofessionellen Zusammenarbeit ist ein wichtiges und für die Zukunft zentrales Lernziel des Master Pharmazie. Ein enger Austausch zwischen Fachpersonen aus Medizin und Gesundheit ermöglicht das Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten. Dies wirkt sich positiv auf die Behandlung chronischer und komplexer Erkrankungen aus und führt zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen.
Drei verschiedene Lehrmodule wurden in Zusammenarbeit mit anderen Studiengängen im Gesundheitswesen entwickelt. Allen Modulen gemeinsam ist ein interaktives Format: Die Studierenden teilen ihr Wissen bei fächerübergreifenden Diskussionen im Plenum und erarbeiten gemeinsame Lösungen zu Fallbeispielen aus der Praxis. Dabei lernen sie die Expertise und Grenzen ihres eigenen Fachs, sowie die Kompetenzen der anderen Berufsgruppen kennen. Gemeinsam üben sie die Zusammenarbeit an Schnittstellen und werden sich der geteilten Verantwortungsbereiche bewusst. Auch die Dozierenden unterrichten in interprofessionellen Teams.
Plenarveranstaltung Interprofessionalität (1. Masterjahr, 1 Halbtag)
Kooperation:
- Master Humanmedizin Universität Zürich
- Master Nursing ZHAW und Careum
- Master Physiotherapie ZHAW
Format: Filmszenen aus Spital und Apotheke mit anschliessender Diskussion der Schnittstellen im interprofessionellen Team und der Perspektive der Patientin
Interprofessionelle Versorgungsketten (2. Masterjahr, 2 Halbtage)
Kooperation:
- Bachelor Humanmedizin ETH Zürich
- Berner Bildungszentrum Pflege
- Kantonsspital Uri
- HFGS Aarau
Format: Inputreferate und gemeinsame Gruppenarbeit an Fallbeispielen
Das Modul ist gelistet im Verzeichnis "Interprofessionalität im Gesundheitswesen" des Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Gemeinsame Lektionen in Phytotherapie und Komplementärmedizin (2. Masterjahr, 2 Halbtage)
Kooperation:
- Master Humanmedizin Universität
- externe Seite Institut für komplementäre und integrative Medizin
Format: Lektionen zu beiden Fächern mit angewandten Beispielen, Filmsequenzen und Anschauungsmaterial
Kontaktperson:
Die genauen Daten der Lehrveranstaltungen und der Assistenzzeit in der Apotheke können dem Jahresplan entnommen werden. Dieser wird jeweils im Mai des 1. Masterjahres veröffentlicht.
Zum 2. Masterjahr ist zugelassen, wer alle 60 KP des 1. Masterjahres erworben hat.
Zur Assistenzzeit ist zugelassen, wer
a) die Leistungskontrollen zu Therapeutic Skills I und II mindestens einmal abgelegt hat.
b) die Famulatur erfolgreich absolviert hat und die entsprechende Bestätigung vorweisen kann. Die Bestätigungen müssen vor dem Beginn der Assistenzzeit zusammen mit dem Vertrag für die Assistenzzeit nach Ankündigung auf Moodle eingereicht werden.
Studierende können einen Teil der Kreditpunkte des Master-Studiums an anderen universitären Hochschulen erwerben (sogenannte Mobilitäts-KP). Davon können maximal 30 Mobilitäts-KP für den Erwerb des Master-Diploms angerechnet werden, sofern es sich um gleichwertige Leistungen handelt. Detaillierte Regelungen finden sich im Download Studienreglement Pharmazie (PDF, 295 KB).
Informationen über Austauschprogramme und Unterstützung durch die zentrale Mobilitätsstelle liefert die ETH-Seite zum Thema "Auswärts studieren".
Institutsinterner Mobilitätsberater für Studierende:
- Ortsangabe location_onHCI H 437
- Telefon phone+41 44 633 74 35
- Fax print+41 44 633 13 69
- contactsvCard Download
Inst. f. Pharmazeutische Wiss.
Vladimir-Prelog-Weg 1-5/10
8093
Zürich
Schweiz